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Frostschäden: koordinierte Hilfe

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Jürg Jordi
Bern, 22.06.2017 - Landwirtschaftliche Organisationen, Vertreter der Kantone, von fondssuisse und des BLW haben sich am 19. Juni 2017 getroffen, um die Unterstützung der vom Frost betroffenen Landwirtinnen und Landwirte zu koordinieren. Im Vordergrund stehen zinslose Darlehen mit denen die Liquidität erhalten und die Betriebssituation allgemein verbessert werden kann. Beiträge von fondssuisse werden für Härtefälle ausgerichtet.

Die Schäden, die der Frost vom April 2017 beim Obst, den Reben, den Beeren und beim Gemüse verursacht hat, manifestieren sich langsam. Die effektiven Schäden können aber erst nach Abschluss der Ernte beziffert werden. Die Schadensmeldungen widerspiegeln jedoch nie die einzelbetriebliche Betroffenheit. Damit Landwirtinnen und Landwirte nicht gezwungen werden, wegen des Frostereignisses die Produktion aufzugeben, sollen die zur Verfügung stehenden Instrumente so aufeinander abgestimmt werden, dass die Betroffenen die Situation möglichst mit Hilfe von zinslosen Darlehen selbständig überbrücken können. Die Darlehen sind über maximal 20 Jahre rückzahlbar. Neben der finanziellen Hilfe bedarf es grosser Anstrengungen der Betriebsleitenden und ihrer Familien. Diese Leistung möchten Bund, Kantone und Organisationen herausstreichen.

In Härtefällen, das heisst bei einem Schadenausmass, das die Betroffenen kaum selbständig stemmen können, sollen Beiträge von fondssuisse helfen, die Mehrausgaben für Frostschutz, Wiederinstandstellung oder Jungpflanzenpflege zu tragen. Kriterien für die Abgrenzung von Härtefällen werden von Bund, Kantonen, Organisationen und fondssuisse gemeinsam erarbeitet.

Auf rechtlicher Ebene wird der Bundesrat entscheiden müssen, ob der Bund den am stärksten betroffenen Kantonen im Betriebshilfefonds Mittel leihweise zur Verfügung stellen kann und ob Ausnahmen von der Swissnessregelung gewährt werden. Über allfällige Ausnahmen bei den Ursprungsregelungen (AOP/IGP) entscheiden die einzelnen Gruppierungen. Für die Absatzförderung stehen genügend finanzielle Mittel zur Verfügung, damit die Obst-Branchenorganisationen ihre Marketinganstrengungen im Hinblick auf die nächste Ernte verstärken können. 

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik prüft der Bund, in welcher Form der Staat Ernteausfallversicherungslösungen unterstützen könnte.

 

Adresse für Rückfragen

Jürg Jordi, Leiter Fachbereich Kommunikation und Sprachdienste BLW, Tel. +41 58 462 81 28