Aktuelles

Anmeldung für den Schweizer Bioweinpreis 2018

Quelle /
Nicole Harreisser

Liebe Winzerinnen und Winzer

Gerne möchten wir Sie auf die Möglichkeit zur Weineinsendung für den «Schweizer Bioweinpreis 2018» aufmerksam machen. Wie im vergangenen Jahr haben Sie die Möglichkeit zur Onlineanmeldung.

Mit dem Wettbewerb soll der aktuelle Qualitätsstand der Schweizer Bioweine ausgezeichnet und einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Ebenso sollen die Bekanntheit, das Image und auch der Absatz von Schweizer Biowein gefördert werdenAusgezeichnet werden die besten Weiss-, Rose- und Rotweine in den Kategorien traditionelle RebsortenPiwi-Rebsorten, der beste Schweizer Bio-Schaumwein und Weine mit Restsüsse. Zudem wird der «Schweizer Biowinzer des Jahres 2018» gekürt.

Die Anmeldung Ihrer Weine ist bis zum 13. April 2018 möglich. Für VINUM-Abonnenten und Bio Suisse-Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos. Jeder Produzent darf maximal zwei Weine pro Kategorie einreichen.

Die Bioweine werden in zwei Runden bewertet: In einer ersten Runde bewertet die VINUM-Redaktion alle eingereichten Weine. Die fünf höchstbenoteten Weine jeder Kategorie ziehen in die Finalverkostung ein. In dieser werden die Finalweine von Grund auf neu von einem Profipanel, bestehend aus Experten, bewertet. Anhand dieser Bewertung ergeben sich die Siegerweine. Alle Weine, die ins Finale einziehen, werden bei der Award-Verleihung in Zürich am 31. Mai und bei der Siegerpräsentation in Lausanne am 11. Juni vorgestellt – jeweils begleitet von einer öffentlichen Verkostung.
Die Resultate des Wettbewerbs werden in einem 16-seitigen Sonderdossier in der VINUM-Doppelausgabe Juli/August 2018 veröffentlicht. Sie werden zusätzlich mittels professioneller Promotions- und Pressearbeit an relevante Interessengruppen gestreut.

So sind Sie dabei: Onlineanmeldung oder Anmeldeformular vollständig ausfüllen und zusammen mit den Weinen (2 Probeflaschen pro Wein) bis zum 20. April 2018 senden an: Intervinum AG, Schweizer Bioweinpreis 2017, Thurgauerstr. 66, 8050 Zürich
 
Alle benötigten Informationen zur Teilnahme erhalten Sie in den angefügten Dokumenten oder auf www.vinum.info/bioweinpreis. Ihre Fragen zur Teilnahme richten Sie gerne direkt an Frau Nicole Harreisser, Tel. +41 (0)44 268 52 19, Mail: [email protected].
 
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und wünschen Ihnen viel Erfolg.
 

Nicole Harreisser

 

Zum Anmeldungsformular

 

Die Teilnahmebedingungen 2018 

ART. 1 ZIEL

Mit dem «Schweizer Bioweinpreis 2018» soll objektiv der aktuelle Qualitätsstand der Schweizer Bioweine dokumentiert, ausgezeichnet und einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden. Ebenso sollen die Bekanntheit, das Image als auch der Absatz von Schweizer Biowein gefördert werden.

 

ART. 2 VERANTWORTLICHKEITEN UND STRUKTUREN

Der «Schweizer Bioweinpreis» ist ein Wettbewerb des europäischen Weinmagazins VINUM. Die Zeitschrift ist als Inhaber der Urheber- und Markenrechte verantwortlich für die Organisation und Durchführung des gesamten Projektes und stellt die Infrastruktur und das Personal zur Verfügung. Der Wettbewerb wird unter dem Patronat von Bio Suisse, Vereinigung der Schweizer Biolandbauorganisationen, durchgeführt.

 

ART. 3 ZULASSUNG UND AUSWAHL

3.1 Anforderungen an die Weine
Es können ausschliesslich Schweizer BioWeine mit Knospe- bzw. Demeter-Zertifizierung eingereicht werden. Auch Weine von Betrieben, die sich nachweislich in Umstellung auf biologischen Anbau befinden, sind zugelassen. Die Kontrolle der einreichenden Betriebe erfolgt durch BioSuisse.

Jeder Produzent darf maximal 2 Weine pro Kategorie zur Verkostung anstellen:

  • *Traditionelle Rebsorten weiss/rosé sortenrein trocken**
  • *Traditionelle Rebsorten rot sortenrein trocken**
  • *PIWI Rebsorten weiss/rosé sortenrein trocken**
  • *PIWI Rebsorten rot sortenrein trocken**
  • Cuvée weiss trocken**
  • Cuvée rot trocken trocken**
  • Bio-Schaumwein
  • Weine mit Restsüsse ab 5 g/l Restzucker

* Leitsorte mindestens 85%

** trocken = bis 5 g/l Restzucker

Eine Kategorie ist wettbewerbsrelevant ab zehn eingereichter Weine. Jahrgang und Traubensorte sind frei wählbar. Fassproben sind nicht zugelassen.

Es sind nur Weine in Originalausstattung zugelassen. Die Etiketten müssen alle vom Gesetz vorgegebenen Angaben aufweisen.

3.2 Produktions- und Vorratsmenge
Für die Zulassung zum Wettbewerb müssen die eingereichten Weine zum Zeitpunkt der Preisverleihung noch im Handel/ab Weingut verfügbar sein.

3.3 Zweistufige Beurteilung der Weine
Die eingereichten Weine werden in zwei Runden anhand der 20- Punkte-Skala von VINUM bewertet. In einer ersten Runde beurteilt die VINUM-Redaktion alle eingereichten Weine. Die 5 höchst- benoteten Weine jeder Kategorie ziehen in die Finalverkostung ein. In dieser werden die Finalweine von Grund auf neu von einem Profipanel, bestehend aus Experten, bewertet. Anhand dieser Bewertung ergeben sich die Siegerweine. Die Entscheidungen von VINUM-Redaktion und Profipanel sind unanfechtbar.

 

ART. 4 ANMELDUNG

4.1 Bedingungen
Die Teilnehmer füllen das Anmeldeformular komplett aus und senden dieses vorab an VINUM. Nach erfolgter Prüfung durch Biosuisse werden die Weine eingesandt. Jeder eingereichte Wein erhält eine Identifikationsnummer, die er bis zum Wettbewerbsende behält.

4.2 Anzahl Flaschen pro Wein
Verkostung durch VINUM-Redaktion (Vorrunde): Für jeden Wein müssen zwei Probeflaschen zur Verfügung gestellt werden.

Verkostung Profi-Panel & Events: Für alle Weine die ins Finale (Profi- Panel) kommen werden 8 weitere Flaschen benötigt: 2 Flaschen für das Profi-Panel, jeweils 3 Flaschen für die beiden Events.

4.3 Einreichungsfrist
Die Anmeldung muss bis 13. April 2018 vorliegen. Die Weine für die Vorrunde müssen bis zum 20. April 2018 bei VINUM eingetroffen sein.

Die Weine für das Profipanel und die Events werden nach der Vorverkostung angefordert und müssen bis am 5. Mai 2018 bei der VINUM-Redaktion eintreffen (Achtung: kurze Einsendefrist!).

Annahmestelle (Kopie der Anmeldung dem Paket beifügen):

Intervinum AG
Schweizer Bioweinpreis 2018 Thurgauerstrasse 66 CH-8050 Zürich

4.4 Kosten
Die Teilnahme ist für VINUM-Abonnenten sowie Mitglieder von Bio Suisse (inkl. Mitgliedorganisationen) kostenlos.

 

ART. 5 DEGUSTATION: DATEN

13.04.2018 20.04.2018 05.05.2018

31.05.2018 11.06.2018

Anmeldeschluss
Anlieferschluss (2 Flaschen pro Wein) Lieferschluss Profipanel und Events
(8 Flaschen pro Wein)
Preisverleihung und Verkostung Zürich Grosse Sieger-Präsentation mit Verkostung Lausanne

5.1 Vorverkostung
Bei der Vorverkostung durch die VINUM-Redaktion werden bis am 27. April 2018 die Finalweine ausgemacht.

5.2 VINUM-Profipanel
Die professionelle Ausführung des Events ist dank zweistufiger Weinbewertung, bei welcher das Profipanel die Vorselektion der VINUM-Redaktion final bewertet, gegeben. Das Profipanel setzt sich zusammen aus Weinexperten der Deutsch- und Westschweiz, darunter Master of Wine, Fachjournalisten sowie Winzer.

 

ART. 6 AUSSCHREIBUNG, MITTEILUNG DER RESULTATE

6.1 Ausschreibung
Die Ausschreibung erfolgt Anfang März an die Erzeuger direkt per Mail und/oder Post und wird über weitere Medien kommuniziert. Die Sieger-Präsentationen in Zürich und der Westschweiz werden in der Printausgabe von VINUM sowie via Homepage, Newsletter und Social Media beworben.

6.2 Berichterstattung
VINUM wird in den Deutsch- und Westschweizer Printausgaben Juli/August 2018 den «Schweizer Biowinzer des Jahres» sowie die fünf Finalweine in den einzelnen Kategorien in einem 16-seitigen Sonderdossier vorstellen. Zudem werden die Resultate auf www.vinum.ch veröffentlicht. VINUM und Bio Suisse werden mittels Pressearbeit dazu beitragen, dass die Ergebnisse breit in anderen Medien bekannt gemacht werden.

6.3 Kommunikation an Finalisten
Alle Teilnehmer mit einer Bewertung von mindestens 15 Punkten werden am 19.06.2018 bzgl. des Ergebnisses informiert.

 

ART. 7. PREISVERLEIHUNG

Zur offiziellen Preisverleihung mit Stehapéro werden die Produzenten der besten fünf Bioweine jeder Kategorie eingeladen (2 Personen pro Betrieb). Geehrt werden dort die Sieger-Produzenten der einzelnen Kategorien sowie der «Schweizer Biowinzer des Jahres» 2018. Bei Letzterem handelt es sich um jenen Biowinzer, der mit seinem bestklassierten Bioweisswein und seinem bestklassierten Biorotwein an der Finalverkostung durch das Profipanel die höchste Durchschnittsnote erreicht. Der Wein mit Restzucker sowie Weine aus Umstellungsbetrieben fliessen nicht in die Bewertung ein. Die Preise werden im Rahmen einer öffentlichen Sieger-Verkostung verliehen.

Die Produzenten können ihre Siegerweine bei Bedarf und auf eigene Kosten mit einem Sieger-Makrönli versehen. Die Druckvorlage wird von VINUM kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

ART. 8 ANERKENNUNG DER AUSSCHREIBUNG

Die Resultate sind endgültig, es gibt keine Rekursmöglichkeit.

Kontakt für Rückfragen zur Verkostung oder Ausschreibung: Nicole Harreisser, Tel. 044 268 52 40,
Email: [email protected], www.bioweinpreis.ch

 

Intervinum AG / Thurgauerstrasse 66 / Postfach 5961 / CH-8050 Zürich / Tel. +41 (0)44 268 52 40 / Fax +41 (0)44 268 52 05 / [email protected] / www.vinum.ch / www.vinum.de