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Frostschäden in der Landwirtschaft: Hilfsmassnahmen stehen bereit

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OFAGE, BLW, UFA
Bern, 08.06.2017 - Die Frostnächte im April haben die diesjährige Ernte und das Einkommen von vielen Landwirtinnen und Landwirten ganz oder zumindest teilweise zunichte gemacht. Obwohl eine definitive Aussage zum Ernteausfall erst im Herbst möglich ist, haben Bund, Kantone und landwirtschaftliche Organisationen rasch erste Massnahmen ergriffen, um die Betroffenen zu unterstützen. Im Zentrum stehen die bestehenden Instrumente Betriebshilfe und Investitionskredite.

Die zu erwartenden Ernteausfälle werden zu grossen Herausforderungen auf verschiedenen Ebenen führen. Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann betonte bereits bei seinem Besuch Ende April bei betroffenen Landwirten, dass die Bundesbehörden mit den Kantonen und den Branchen in Kontakt stehen, damit gemeinsam zielgerichtete und wirksame Massnahmen getroffen werden können. Er betonte auch, dass die finanziellen Mittel für die Unterstützungsmassnahmen zur Verfügung stehen.

Die grösste Schwierigkeit besteht für die betroffenen Landwirte in der langfristigen Erhaltung der Liquidität und in der allgemeinen Verbesserung der Betriebssituation. Ein rückzahlbares zinsloses Betriebshilfe-Darlehen kann hier Abhilfe schaffen. Betrieben, die aufgrund der Ernteausfälle kurzfristig mit Liquiditätsengpässen konfrontiert sind, kann damit geholfen werden. Betroffene können finanziell auch entlastet werden, wenn sie bei der zuständigen kantonalen Stelle ein Aussetzen für 1 Jahr der Rückzahlung von Investitionskrediten oder Betriebshilfedarlehen beantragen. Wenn Kulturen vollumfänglich erneuert werden müssen, können bis 50 Prozent der anrechenbaren Kosten über zinslose Investitionskredite finanziert werden.

Diese drei Massnahmen können ohne Änderung der Gesetzgebung sofort angewandt werden. Insgesamt sollten die liquiden Mittel in den Fonds-de-roulement ausreichen, um den begründeten Gesuchen zu entsprechen. Die kantonalen Vollzugsstellen sind zuständig für die Gewährung neuer Betriebshilfedarlehen und Investitionshilfen. Detailliert Auskünfte finden sich auf der Webseite des Bundesam-tes für Landwirtschaft (www.blw.admin.ch).

In Ergänzung zu den Massnahmen von Bund und Kantonen (und den teilweise bestehenden Versicherungsmöglichkeiten) unterstützt zudem fondssuisse (Elementarschädenfonds) stark betroffene Betriebe mit Beiträgen an die durch den Frost entstandenen Mehraufwände. 

 

Adresse für Rückfragen

Jürg Jordi, Leiter Fachbereich Kommunikation und Sprachdienste BLW, Tel. +41 58 462 81 28

Herausgeber: Bundesamt für Landwirtschaft,  http://www.blw.admin.ch