BDW - Wer sind wir ?
Branchenverband Deutschschweizer Wein
Wozu unsere Branchenverbände für Reben und Wein?
Jeder Berufsstand hat seine spezifischen Interessen und Anliegen, die er im wirtschaftlichen, politischen und gesetzlichen Umfeld vertreten, erringen und immer wieder verteidigen muss. Und das war wohl schon immer so: die früheren, im Mittelalter gegründeten Zünfte der Handwerker und Geschäftsleute können durchaus als Vorgängerorganisationen der heutigen Branchenverbände gesehen werden.
Im Zuge der Reblauskrise und der beiden Weltkriege haben jedoch Bund und Kantone das Heft in Sachen Reben und Wein in die Hand genommen, für Recht und Ordnung im schweizerischen Rebberg gesorgt und darüber hinaus auch noch mit Lenkungsmassnahmen in den Weinmarkt eingegriffen. Dieses Regime, das im Rückblick zumindest in wirtschaftlicher Sicht ganz bequem war, ist spätestens in den Achzigerjahren zu Ende gegangen.
Heute befinden wir uns in einer globalisierten Marktwirtschaft mit offenen Grenzen für den Import. In den Regalen der Weinhändler und Supermärkte dominieren zahlenmässig die Weine aus dem nahen und aussereuropäischen Ausland, darunter verlockend viele Angebote zu äusserst attraktiven Preisen.
Ob diese Weine allerdings auch unter vergleichbaren gesetzlichen, ökonomischen und ökologischen Bedingungen, wie sie in der Schweiz gelten, produziert wurden, ist eine andere Frage. Wer ist sich bewusst, dass die Mindestlöhne sogar in unserem reichsten Nachbarland nicht einmal halb so hoch sind wie in der Schweiz? Wer weiss, wie viele Fördergelder die EU in den Weinbau ihrer Mitgliedsländer für Investitionen, Strukturverbesserungen, Marketing und Exportsubventionen fliessen lässt? Wer fragt, wie die Anforderungen für Landschafts-schutz und landwirtschaftliche Bauten in der Schweiz etwa im Vergleich zu den Neuweltländern aussehen?
Gibt es Betriebe, die keinen Branchenverband benötigen?
Die Schweizer Winzer sind bereit, sich den hohen Anforderungen zu stellen, aber gegen unnötige Hürden, die übereifrige Politiker und Beamte immer wieder errichten wollen, müssen wir uns wehren. So müssen wir beispielsweise dagegen ankämpfen, dass der Wein auf dem Weg vom Nahrungs‐ zum Genussmittel nicht bis zum Suchtmittel mit Beipackzettel getrieben wird, oder die Trauben für den Transport in den Keller nicht verpackt und die Weinkeller steril wie Operationssäle sein müssen, oder grundsätzlich auf jeglichen Einsatz von Pflanzen-schutzmassnahmen oder Bodenbearbeitungen zu verzichten ist.
Die erwähnten Beispiele zeigen, dass hier Handlungsbedarf im Interesse aller besteht, völlig unabhängig davon, ob es dem einzelnen Rebbauern oder einem Weinbaubetrieb sehr gut oder weniger gut geht. Und wer sonst, ausser dem Branchenverband, könnte diesen Handlungsbedarf im Interesse aller wahrnehmen?
Gleiches gilt im Bereich der beruflichen Ausbildung, Weiterbildung und Forschung. Wer setzt sich für den Erhalt von Berufsschulen ein, wer definiert die für die Praxis erforderlichen Lernziele für Winzer, Weintechnologen, Fachhochschulabsolventen oder praxisorientierte Forschungsthemen, ausser dem Branchenverband?
Für die eidgenössischen und kantonalen Ämter, zuständig für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Bildung, sind die Branchenverbände die einzigen Ansprechpartner, wenn es um Änderungen oder die Einführung neuer Konzepte, Vorschriften und Gesetze geht.
Die finanzielle Unterstützung, die das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) für nationale und teilweise regionale Werbeaktivitäten im Weinbau gewährt, ist direkt abhängig vom Engagement der Branchenverbände. Im Idealfall beteiligt sich das BLW mit demselben Geldbetrag, den die Weinbranche in ein Projekt einbringt. Anders gesagt, lässt sich so jeder Werbefranken verdoppeln.
Wer soll für die Dienstleistungen der Branchenverbände zahlen, wer nicht?
Wenn es um die Dienstleistungen in unserem Staatswesen geht, kann diese Frage gar nicht gestellt werden; es besteht eine gesetzliche Steuerpflicht!
Mit ihrem Engagement in den Bereichen Gesetzgebung, Lebensmittelsicherheit, Umwelt, Bildung, Forschung erbringen die Branchenverbände gemeinwirtschaftliche Leistungen, die vielerorts eine Zahlungspflicht für die Mitglieder der Branche auslösen. So auch in den welschen Kantonen, hier besteht für die Mitgliederbeiträge der Branche ein Obligatorium wie für die Staatssteuern.
In den Kantonen der Deutschschweiz sind wir auf die Solidarität unserer Winzer und Weinbaubetriebe angewiesen; erfreut dürfen wir feststellen, dass mittlerweile die grosse Mehrheit ihren Zahlungspflichten nachkommt. Die noch säumigen Mitglieder sind jederzeit gerne zu einem Gespräch eingeladen, um ihre allfällige Kritik und Verbesserungsvorschläge darzulegen.