Schutzverordnung: Bei der Kirche Fluntern entsteht kein Rebberg
- Mittwoch 26 April 2017
Unterhalb der Kirche Fluntern in der Stadt Zürich darf kein Rebberg entstehen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen und damit den Stadtrat gestützt.
Dieser hatte am 20. November 2013 mit der Naturschutzverordnung "Fluntern" die Magerwiese unterhalb der Kirche Fluntern als Lebensraum seltener und geschützter Tier- und Pflanzenarten vollständig unter Schutz gestellt. Er wies die Parzelle mit der 47 Aren umfassenden Wiese der Naturschutzzone 1 zu.
Allerdings hatte er bereits vier Monate zuvor die Schutzverordnung "Kirchrain Fluntern" erlassen. Damit wäre die Errichtung eines Rebbergs auf einer Teilfläche der Wiese möglich gewesen. Der Stadtrat hob diese Verordnung mit der neuen Verordnung wieder auf und verhinderte so den geplanten Rebberg.
Damit war ein Anwohner nicht einverstanden. Er rekurrierte gegen die neue Schutzverordnung "Fluntern" und den damit verhinderten Rebberg beim Baurekursgericht und legte anschliessend beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde ein. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde mit Urteil vom 20. April jedoch ab, wie es am Mittwoch mitteilte.
Das Gericht komme zum Schluss, dass der Stadtrat seine ursprüngliche Schutzverordnung "Kirchenrain Fluntern" aufheben und durch die Schutzverordnung "Fluntern" ersetzen durfte, heisst es in der Mitteilung. Ausserdem beurteilte das Gericht die Massnahmen zum Erhalt des Schutzobjekts als zweckmässig und als nicht rechtsverletzend.
Der Entscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Wertvolle Magerwiese
Die Wiese auf der Parzelle zwischen der Gloriastrasse und der Kirche Fluntern gehört zum Verwaltungsvermögen von Grün Stadt Zürich. Bis mindestens Ende der 1930er-Jahre bestand dort ein Rebberg, wie es im Urteil heisst. Diesen wollten der Quartierverein Fluntern, die Zunft Fluntern und die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde wieder aufleben lassen.
Nachdem der Rebberg aufgegeben worden war, wurde der Hang während vieler Jahre beweidet, wobei sich eine Magerwiese entwickeln konnte. Diese wird als "sehr wertvoll" beurteilt. Die Wiese sei insbesondere als Lebensraum von regional sowie in der Stadt selten gewordener Pflanzenarten von Bedeutung.